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Satzung der Bürgerstiftung Grenzach-Wyhlen

Fassung vom 5. November 2024

Die Bürgerstiftung Grenzach-Wyhlen als unabhängige und gemeinnützige Initiative stärkt das lokale Gemeinwesen durch vielfältige Projekte, bindet Bürger aktiv ein und schafft somit eine lebendige und selbstbestimmte Zukunft für unseren Ort.

Präambel

§ 1 Name, Rechtsform, Sitz

§ 2 Zweck

§ 3 Vermögen

§ 4 Mittelverwendung

§ 5 Organe

§ 6 Vorstand

§ 7 Aufgaben des Vorstandes

§ 8 Beschlussfassung des Vorstandes

§ 9 Stiftungsrat

§ 10 Aufgaben des Stiftungsrats

§ 11 Beschlussfassung des Stiftungsrates

§ 12 Stifterforum

§ 13 Satzungsänderung

§ 14 Zweckerweiterung, Zweckänderungen 

§ 15 Zulegung, Zusammenlegung und Auflösung der Stiftung

§ 16 Verwendung des Vermögens bei Auflösung

§ 17 Stiftungsaufsicht

§ 18 Inkrafttreten