Stiften und Spenden
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Interesse am Stiften und Spenden haben: Stiften & Spenden - Kontakt

Wie funktioniert eine Zustiftung?
Sie leisten eine Zustiftung. Dies geschieht dadurch, dass Sie bei einer Überweisung als Verwendungszweck „Zustiftung“ angeben.
Zustiftungen fließen in das Stiftungskapital und bleiben damit auf Dauer erhalten. Sie erwirtschaften Jahr um Jahr Erträge, die für die Förderungen im Rahmen der Satzungsziele eingesetzt werden.
Wenn Sie in Summe 1.000 Euro oder mehr zugestiftet haben, können Sie sich auf der Stifterliste (Webseite der Bürgerstiftung) eintragen lassen. Dazu müssen Sie Ihr Einverständnis erteilen. Beträge werden nicht veröffentlicht.

Eine besondere Form der Zustiftung:
Ihr eigener Stiftungsfonds
Ab einem Betrag von 25´000 EUR können Sie Ihre eigene Stiftung unter dem Dach der Bürgerstiftung errichten, den sogenannten Stiftungsfonds.
Mit einem Stiftungsfonds unter dem Dach der Bürgerstiftung Grenzach-Wyhlen schaffen Sie etwas Bleibendes. Der Stiftungsfonds trägt Ihren Namen oder gedenkt eines besonderen Menschen.
Sie bestimmen im Rahmen der Zwecke der Bürgerstiftung, wie der Ertrag verwendet werden soll. Die Bürgerstiftung kümmert sich um das Organisatorische.
Auch der letzte Wille kann verfügen, dass der Bürgerstiftung Grenzach-Wyhlen ein Vermächtnis zukommen soll, sodass man sein Geld über den Tod hinaus in seinem Sinne Gutes tun lassen kann.

Wie funktioniert eine Spende?
Sie leisten eine Spende. Dies geschieht dadurch, dass Sie bei einer Überweisung als Verwendungszweck „Spende“ angeben oder keine Angabe machen.
Sie können darüber hinaus im Verwendungszweck festlegen, für welches Projekt oder welchen Förderzweck die Spende eingesetzt werden soll.
Spenden werden direkt für die Förderungen und Projekte im Rahmen der Satzungsziele eingesetzt und erhöhen nicht das Stiftungskapital.
Eine besondere Form der Spende ist die „Anlass-Spende“, bei der Sie z.B. bei runden Geburtstagen, besonderen Hochzeitstagen oder einem Firmenjubiläum Ihre Gäste bitten, eine Spende an die Bürgerstiftung Grenzach-Wyhlen zu entrichten.

Für Zuwendungen an die Bürgerstiftung Grenzach-Wyhlen verwenden Sie bitte eines der beiden folgenden Konten:
Sparkasse Lörrach-Rheinfelden: DE79 6835 0048 0001 1331 72
Sparkasse Markgräflerland: DE60 6835 1865 0108 8534 82
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
QR-Codes können zur Vereinfachung im Zusammenhang mit einer Banking-App genutzt werden:
Sie finden diese hier
Der Vorstand der Bürgerstiftung Grenzach-Wyhlen berät Sie gerne und steht Ihnen für einen persönlichen Austausch zur Verfügung.
Zeitliche Zuwendungen
Gestiftete Zeit ist ein wesentliches Element bei Bürgerstiftungen, welche die finanziellen Zuwendungen um ein Vielfaches übertreffen.
Zeitstifterinnen und Zeitstifter engagieren sich temporär oder dauerhaft für Themen und Projekte der Bürgerstiftung.
Die Einsatzgebiete sind vielfältig: Administration, Recherche, Projektleitung, Mithilfe bei Veranstaltungen, …
Melden Sie sich gerne; im individuellen Gespräch finden wir eine passende Aktivität.

